Die Pflegeperson

Gelbe Ente als Krankenschwester hilft einem äteren Frosch am Rollator

Beratungsintervalle nach § 37.3 SGB XI

Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI ist nicht nur für jeden der Pflegegeld erhält eine gesetzliche Pflicht, sondern auch eine wertvolle Unterstützung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Die Intervalle der Beratungen variieren je nach Pflegegrad:

  • Pflegegrad 2 und 3: Halbjährliche Beratungen.
  • Pflegegrad 4 und 5: Vierteljährliche Beratungen.

Diese regelmäßigen Gespräche stellen sicher, dass die Pflegequalität stets auf einem hohen Niveau bleibt und alle aktuellen Bedürfnisse der Pflegebedürftigen berücksichtigt werden. Es entstehen Ihnen keine Kosten für dieses Gespräch, da diese von den Krankenkassen übernommen werden.

Sinn und Nutzen eines freiwilligen Beratungsgespräches bei Pflegegrad 1

Auch bei Pflegegrad 1, wo keine gesetzliche Verpflichtung zur Beratung besteht, sind freiwillige Beratungsgespräche äußerst sinnvoll. Sie bieten eine frühzeitige Unterstützung und Orientierung, um die Pflegesituation zu optimieren und präventiv zu handeln. Durch frühzeitige Beratung können potenzielle Probleme erkannt und gelöst werden, bevor sie größer werden.

Der Sinn von Beratungsgesprächen generell

Beratungsgespräche sind eine wertvolle Ressource, um die bestmögliche Pflege sicherzustellen. In diesen Gesprächen steht die zu pflegende Person im Mittelpunkt. Es wird individuell ermittelt, welche Unterstützung benötigt wird, sei es durch Pflegehilfsmittel, Dienstleistungen oder die Anpassung des Pflegegrades.

Ermittlung von weiterem Bedarf

Während der Beratungsgespräche wird oft ein weiterer sinnvoller Bedarf festgestellt. Sei es die Notwendigkeit von speziellen Pflegehilfsmitteln oder eine Neueinstufung des Pflegegrades – solche Gespräche decken oft Bedürfnisse auf, die sonst unbemerkt bleiben könnten. Dies führt zu einer besseren Versorgung und erhöhten Lebensqualität der Pflegebedürftigen.

Vorteile der Beratungsgespräche

Ein wesentlicher Vorteil der Beratungsgespräche besteht darin, dass genau ermittelt wird, welche Leistungen und Hilfsmittel den Pflegebedürftigen zustehen. Dies vermeidet Unterversorgung und stellt sicher, dass alle möglichen Unterstützungen genutzt werden.

Nachteile mangelnder oder fehlender Beratung für die Pflegeperson

Wenn Beratungsgespräche nicht oder nur mangelhaft durchgeführt werden, können sowohl finanzielle als auch pflegerische Nachteile für die Pflegeperson entstehen:

  • Finanzielle Nachteile: Fehlende Beratung kann dazu führen, dass Pflegebedürftige nicht alle ihnen zustehenden Leistungen und Hilfsmittel in Anspruch nehmen. Dies kann zu höheren eigenen Kosten und finanzieller Belastung führen.
  • Pflegerische Nachteile: Ohne regelmäßige Beratung können wichtige Anpassungen und Verbesserungen in der Pflege übersehen werden. Dies kann die Pflegequalität beeinträchtigen und zu einer Verschlechterung der Gesundheit und Lebensqualität der Pflegebedürftigen führen.

Nutzen Sie die Vorteile einer fundierten Pflegeberatung und profitieren Sie von meiner langjährigen Erfahrung und meinem breiten Netzwerk. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Ihre Pflegesituation optimal gestaltet wird. Hier geht es direkt zum Kontaktformular.


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