Pflegeberatung – Häufige Fragen & Antworten

Antworten auf Ihre wichtigsten Fragen – kompakt erklärt
Oft tauchen bereits vor dem Beratungsgespräch erste Fragen auf. Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI.
Tipp: Nutzen Sie auch meinen KI-Assistenten am Ende der Seite für weitere Unterstützung.
Hier können Sie die Übersicht der Pflegeleistungen als PDF-Datei herunterladen.
In einem Beratungsgespräch nach § 37.3 SGB XI werden verschiedene wichtige Themen besprochen, zum Beispiel:
• Pflegebedarfsermittlung – Analyse der individuellen Pflegesituation
• Hilfsmittelversorgung – Beratung zu sinnvollen Pflegehilfsmitteln
• Pflegeleistungen – Überblick und Optimierung der Leistungen der Pflegekasse
• Pflegegrad-Anpassung – Einschätzung, ob ein Antrag auf Höherstufung sinnvoll ist
• Unterstützung für Angehörige – Tipps zur Entlastung im Pflegealltag
• Prävention – Erkennen und Vorbeugen gesundheitlicher Risiken
• Rechtliches und Finanzielles – Antworten zu Anträgen, Ansprüchen und Fristen
Ich erkläre Ihnen alle Themen in Ruhe und verständlich. Jede Frage ist willkommen – wir besprechen, was für Ihre Situation wichtig ist.
Für Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad entstehen in der Regel keine Kosten für die Pflegeberatung.
• Die Kosten für Beratungsgespräche nach § 37.3 SGB XI übernimmt die Pflegekasse oder die private Krankenversicherung.
• Dies gilt für verpflichtende Beratungen ab Pflegegrad 2 ebenso wie für freiwillige Gespräche bei Pflegegrad 1.
• Die regelmäßige Inanspruchnahme der Beratung ist wichtig, um weiterhin Anspruch auf Leistungen zu behalten und die Pflegequalität sicherzustellen.
Die Pflegeberatung darf ausschließlich von qualifiziertem Fachpersonal durchgeführt werden.
• Dazu zählen examinierte Pflegefachkräfte, Sozialversicherungsfachangestellte und zertifizierte Pflegeberater mit entsprechender Weiterbildung.
• Ich selbst bin examinierte und leitende Pflegefachkraft mit Kassenzulassung für Beratungsgespräche nach § 37.3 SGB XI.
• Durch regelmäßige Fortbildungen und jahrelange praktische Erfahrung in verschiedenen Pflegesettings bin ich bestens auf die Beratung vorbereitet.
Die Dauer eines Beratungsgesprächs hängt von den individuellen Bedürfnissen und der jeweiligen Situation ab.
• Für ein Erstgespräch nehme ich mir in der Regel etwa eine Stunde Zeit.
• Je nach Komplexität kann das Gespräch auch kürzer oder länger dauern – wichtig ist, dass alle relevanten Themen ausführlich besprochen werden.
• Folgegespräche sind meist kürzer, da viele Fragen bereits im Erstgespräch geklärt wurden.
An den Beratungsgesprächen nach § 37.3 SGB XI müssen Pflegebedürftige teilnehmen, die Pflegegeld beziehen.
• Diese Gespräche sind verpflichtend, um die Pflegequalität zu sichern und Unterstützungsmaßnahmen zu besprechen.
• Es ist sehr zu empfehlen, dass auch pflegende Angehörige teilnehmen – sie erhalten wichtige Informationen und praxisnahe Ratschläge.
• Die Teilnahme hilft, den Pflegealltag besser zu bewältigen und die persönliche Belastung zu reduzieren.
Das Gespräch sollte idealerweise in der häuslichen Umgebung des Pflegebedürftigen stattfinden, da dort die individuelle Pflegesituation am besten eingeschätzt werden kann.
• Vor Ort lassen sich potenzielle Gefahrenquellen – wie Stolperfallen oder ungünstige Wohnverhältnisse – frühzeitig erkennen.
• Dadurch können sinnvolle Maßnahmen wie Pflegehilfsmittel oder Wohnraumanpassungen gezielt empfohlen werden.
• Die Beratung im gewohnten Umfeld ermöglicht eine realistische Einschätzung des tatsächlichen Hilfebedarfs.
Ziel ist es, sowohl die Sicherheit als auch den Pflegealltag für alle Beteiligten spürbar zu verbessern.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Unterstützung für pflegende Angehörige:
• Pflegeberatung – Kostenlose Beratungsgespräche nach § 37.3 SGB XI bieten wertvolle Informationen und Unterstützung in allen Pflegefragen.
• Pflegekurse – Schulungen helfen, pflegerische Aufgaben zu erlernen und sicher im Alltag umzusetzen.
• Pflegehilfsmittel – Angehörige können kostenlose Hilfsmittel wie Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel oder Pflegebetten erhalten.
• Entlastungsbetrag – Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bis 5 erhalten monatlich 131 €, um Betreuungs- und Entlastungsangebote zu finanzieren.
• Alltagsunterstützung – Angebote wie Betreuungsgruppen oder Alltagsbegleiter entlasten Angehörige im Alltag.
• Pflegezeit & Familienpflegezeit – Gesetzlich geregelte Freistellungen vom Beruf ermöglichen Pflege ohne Arbeitsplatzverlust.
Diese Leistungen helfen pflegenden Angehörigen, die Pflege langfristig zu bewältigen. Weitere Informationen erhalten Sie gerne in einem persönlichen Gespräch oder per E-Mail.
In der Regel kann ein versäumtes Beratungsgespräch nach § 37.3 SGB XI nachgeholt werden.
• Wichtig ist, dass auch der nächste reguläre Gesprächstermin fristgerecht wahrgenommen wird.
• Es kann daher vorkommen, dass zwei Gespräche innerhalb kurzer Zeit erforderlich sind – das nachgeholte und das reguläre.
• Um eine Kürzung oder Einstellung des Pflegegeldes zu vermeiden, sollten Sie sich zeitnah um einen neuen Termin bemühen.
Ich unterstütze Sie gerne dabei, einen passenden Termin zu finden.
Der Nachweis für den Beratungsbesuch ist ein standardisiertes Formular, das während des Gesprächs von der Pflegeberaterin ausgefüllt wird.
• Er enthält Angaben zur Pflegesituation, zu besprochenen Themen und ggf. Empfehlungen.
• Das Formular dient als Nachweis gegenüber der Pflegekasse und wird dort zur weiteren Bearbeitung eingereicht.
• Der Nachweis wird digital erstellt, bei Bedarf ausgedruckt und gemeinsam mit Ihnen durchgesehen.
Klicken Sie hier, um den Original Nachweis als PDF anzuschauen.
Die Ergebnisse der Beratungsgespräche nach § 37.3 SGB XI werden sorgfältig dokumentiert, um die Pflegequalität zu sichern und die besprochenen Maßnahmen nachvollziehbar festzuhalten.
• Gesprächsverlauf – Wichtige Punkte wie Pflegesituation, Pflegebedarf und Empfehlungen werden schriftlich protokolliert.
• Pflegehilfsmittel & Leistungen – Empfehlungen zu Hilfsmitteln und Leistungen werden detailliert dokumentiert.
• Individuelle Pflegeplanung – Ein Pflegeplan mit konkreten Maßnahmen wird erstellt und auf die Bedürfnisse abgestimmt.
• Nachweis der Beratung – Eine Bestätigung über das Gespräch wird erstellt und an Pflegekasse und Pflegebedürftige weitergegeben.
• Aktualisierung bei Folgeterminen – Die Dokumentation wird bei jedem Gespräch überprüft und bei Bedarf ergänzt.
So entsteht eine lückenlose und nachvollziehbare Grundlage für eine bedarfsgerechte Pflege und sinnvolle Unterstützungsmaßnahmen.
Das Nichtwahrnehmen der verpflichtenden Beratungsgespräche nach § 37.3 SGB XI kann mehrere Konsequenzen haben:
• Kürzung oder Streichung des Pflegegeldes – Die Pflegekasse kann Leistungen reduzieren oder ganz einstellen, wenn die gesetzlich vorgeschriebenen Gespräche nicht stattfinden.
• Verschlechterung der Pflegequalität – Ohne regelmäßige Beratung können wichtige Bedarfe und Veränderungen unbemerkt bleiben.
• Fehlende Unterstützung – Hilfreiche Informationen zu Leistungen, Hilfsmitteln und Entlastungsangeboten gehen verloren.
• Rechtliche Konsequenzen – Ab Pflegegrad 2 sind die Gespräche verpflichtend; wiederholtes Fernbleiben kann rechtliche Folgen haben.
Um diese Nachteile zu vermeiden, sollten die Gespräche regelmäßig wahrgenommen werden. Wenn ein Termin verpasst wurde, entstehen keine Kosten – aber es ist ratsam, schnellstmöglich einen neuen Termin zu vereinbaren.
§ 37.3 SGB XI regelt die Pflegeberatung für Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen und zu Hause versorgt werden.
• Wenn die Pflege durch Angehörige oder andere nicht-professionelle Personen erfolgt, sind regelmäßige Beratungsgespräche verpflichtend.
• Ziel der Beratung ist es, die Qualität der häuslichen Pflege zu sichern, Angehörige zu unterstützen und über mögliche Entlastungen zu informieren.
• Dazu zählen Hinweise zu Pflegehilfsmitteln, finanziellen Zuschüssen und weiteren Unterstützungsangeboten.
Die Häufigkeit der Beratungsbesuche richtet sich nach dem Pflegegrad:
• Pflegegrad 1 → freiwillig, aber empfehlenswert
• Pflegegrad 2 & 3 → mindestens alle sechs Monate
• Pflegegrad 4 & 5 → mindestens alle drei Monate
Die Gespräche helfen dabei, die Pflegesituation richtig einzuschätzen, Angehörige zu entlasten und die bestmögliche Unterstützung sicherzustellen.
Alle Personen mit anerkanntem Pflegegrad haben Anspruch auf eine Pflegeberatung – unabhängig davon, ob sie gesetzlich oder privat versichert sind.
• Ab Pflegegrad 2 ist die Beratung nach § 37.3 SGB XI verpflichtend, um die Pflegequalität sicherzustellen.
• Bei Pflegegrad 1 ist die Beratung freiwillig, wird aber empfohlen, um frühzeitig Unterstützung und Hilfsmittel zu erhalten.
• Die Kosten für die Beratung übernimmt die Pflegekasse oder die private Krankenversicherung.
Die Häufigkeit der Beratungsgespräche nach § 37.3 SGB XI richtet sich nach dem Pflegegrad:
• Pflegegrad 1 – freiwillig, aber empfehlenswert
• Pflegegrad 2 und 3 – halbjährlich (alle sechs Monate) verpflichtend
• Pflegegrad 4 und 5 – vierteljährlich (alle drei Monate) verpflichtend
Diese regelmäßigen Gespräche sichern die Pflegequalität und helfen, rechtzeitig notwendige Hilfsmittel und Unterstützungsangebote zu erkennen.
Werden die Gespräche nicht fristgerecht wahrgenommen, kann es zu Kürzungen oder zur Streichung des Pflegegeldes kommen.
Sollten Sie einen Beratungstermin verpassen, entstehen Ihnen keine Kosten.
• Natürlich ist es für mich nicht angenehm, vor verschlossener Tür zu stehen – aber solche Dinge können passieren.
• Wir sind alle nur Menschen, und ich habe dafür Verständnis.
• Sie können jederzeit einen neuen Termin vereinbaren – gemeinsam finden wir einen passenden Zeitpunkt.
Wichtig ist, dass Ihre Fragen und Pflegebedürfnisse nicht zu kurz kommen. Ich bin für Sie da, auch wenn mal etwas dazwischenkommt.
Eine regelmäßige Pflegeberatung bietet zahlreiche Vorteile – sowohl für Pflegebedürftige als auch für pflegende Angehörige:
• Sicherung der Pflegequalität – Die Beratung hilft, die Pflege kontinuierlich zu verbessern.
• Individuelle Bedarfsanalyse – Der konkrete Unterstützungsbedarf wird gezielt erfasst.
• Optimale Nutzung von Leistungen – Alle verfügbaren Pflegeleistungen können besser ausgeschöpft werden.
• Prävention – Probleme werden frühzeitig erkannt, gesundheitliche Verschlechterungen können vermieden werden.
• Entlastung der Angehörigen – Angehörige erhalten praktische Tipps und emotionale Unterstützung.
• Förderung der Selbstständigkeit – Maßnahmen zur Erhaltung oder Verbesserung der Selbstständigkeit werden besprochen.
• Ermittlung von Zusatzbedarf – Zusatzhilfsmittel oder Pflegegrade können rechtzeitig erkannt werden.
• Rechtliche Sicherheit – Gesetzliche Vorgaben werden eingehalten, Sanktionen vermieden.
Insgesamt verbessert die regelmäßige Beratung die Pflegesituation und sorgt dafür, dass alle Beteiligten die bestmögliche Unterstützung erhalten.
Einen Beratungstermin können Sie auf verschiedenen Wegen ganz einfach vereinbaren:
• Per E-Mail – Schreiben Sie an info@pflegeberatung37-3.de oder pflegeberatung@wt.de. Ich melde mich zeitnah mit einem Terminvorschlag.
• Kontaktformular – Über das Formular auf meiner Webseite können Sie unkompliziert eine Terminanfrage stellen.
• Telefonisch oder per WhatsApp – Rufen Sie mich unter 0151 5422 0975 an oder schreiben Sie per WhatsApp. Falls ich gerade in einem Gespräch bin, melde ich mich sobald wie möglich zurück.
Ich freue mich darauf, Sie kennenzulernen und gemeinsam die passende Unterstützung für Ihre Pflegesituation zu finden.
Die Qualität meiner Beratungsgespräche nach § 37.3 SGB XI wird durch verschiedene Maßnahmen sichergestellt:
• Qualitätskonzept – Ich arbeite nach einem strukturierten Konzept, das regelmäßig überprüft und weiterentwickelt wird.
• Regelmäßige Fortbildungen – Ich bilde mich kontinuierlich in Pflegeberatung, Kommunikation und Case-Management weiter.
• Fachinformationen – Durch Fachzeitschriften bleibe ich stets auf dem neuesten Stand der Pflegewissenschaft.
• Austausch mit Fachkolleg:innen – Der Dialog mit anderen Expert:innen bringt neue Impulse und stärkt die Qualität meiner Arbeit.
• Feedback und Evaluation – Rückmeldungen von Pflegebedürftigen und Angehörigen fließen aktiv in die Weiterentwicklung meiner Beratung ein.
Diese Maßnahmen gewährleisten eine hochwertige, aktuelle und bedarfsgerechte Beratung für Sie und Ihre Angehörigen.
Ihr digitaler Ratgeber: Schnelle Antworten auf Ihre Pflegefragen
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